Ausbau Infrastruktur Täsch - Zermatt (2) (Reiseberichte)

ThomasK, Samstag, 26.10.2019, 02:39 (vor 1616 Tagen) @ Twindexx

- Teil 2 -

Wie sieht es beim Personalbedarf aus?

Grundsätzlich kann eine Standseilbahn ohne Personal vollautomatisch betrieben werden.

Wir rechnen aber trotzdem einmal mit einem Personalbedarf von einer Person pro Schicht, die im Stellwerk die Anlage steuert und beide Stationen mit Monitoren überwacht.

Wenn bei der Eisenbahn die Shuttle-Züge alle 15 Minuten fahren sollen und eine Fahrzeit von 7 Minuten gegeben ist, dann sind also mindestens zwei Triebfahrzeugführer notwendig.

Das Stellwerkspersonal rechnen wir jetzt im Sinne der Grenzkostenrechnung ausschließlich den regulären Taktzügen zu.

Ein Arbeitsplatz pro Schicht impliziert unter Berücksichtigung der Betriebszeiten, Urlaube, Ferien, Krankheitstage etwa 5 Arbeitsplätze, sodass hier die Eisenbahn in der Grenzkostenrechnung 10 Arbeitsplätze benötigt, die Standseilbahn aber nur 5.

Gehen wir bei einem Arbeitsplatz inkl. Sozialabgaben und Nebenaufwendungen von jährlich 100000 CHF aus, so liegt hier die Standseilbahn mit jährlich 500000 CHF vorne.

Der Vorteil der Eisenbahn schmilzt also auf ca. 388500 CHF / Jahr zusammen.

Ganz entscheidend ist aber der Investitionsaufwand.

Von der Ausweiche einmal abgesehen (150 m zweigleisig, 2 * 100 m Gleisverzweigung bzw. Zusammenführung) ist die Standseilbahn grundsätzlich eingleisig. Da bei der Standseilbahn - im Gegensatz zur Eisenbahn - Steigung keine Rolle spielt, kann sie sich der Landschaft flexibler anpassen.

In einem geologischen Gutachten müsste geklärt werden, welche Teile der Standseilbahn oberirdisch bleiben könnten.

Schwieriger sieht es bei der Eisenbahn aus.

Schon oft bin ich entlang der Bahnlinie Täsch - Zermatt auf dem Wanderweg gewandert und konnte mir dabei sehr gut den Betrieb angucken.

Die Doppelspurabschnitte können deshalb so kurz bleiben, weil die Eisenbahn dort mit ca. 20 - 30 km/h sehr langsam fährt und zusätzlich zwei Züge in einen Doppelspurabschnitt hintereinander einfahren können.

Soll jedoch die Fahrzeit Täsch - Zermatt auf 7 Minuten gekürzt werden, dann geht das keinesfalls mehr.

Zwar gilt die EBO nur in Deutschland und nicht in der Schweiz, aber die Naturgesetze sind dieselben.

Schauen wir, obwohl Zermatt in der Schweiz liegt, trotzdem mal in die EBO § 39 (3):

(3) Züge dürfen auf Bahnen mit einer zugelassenen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h nur im Abstand der Zugfolgestellen einander folgen; bei eingleisigem Betrieb darf das Gleis bis zur nächsten Ausweichstelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht sein. Hiervon darf abgewichen werden bei Störungen oder Gleissperrungen.


Künftig werden dann zwischen Täsch und Zermatt die Züge etwa 60 km/h fahren, woraus folgt, dass - wenn man Kreuzungspufferzeiten vermeiden will - die Doppelspurinseln erheblich länger werden müssen und zudem, da auch noch die Steigungen berücksichtigt werden müssen, die Durchrutschwege ebenfalls deutlich länger auszuführen sind.

Da die Shuttle-Züge alle 15 Minuten fahren sollen und weder die halbstündlichen regulären Taktzüge, noch die Glacierexpresszüge ausfallen sollen, bedeutet dies, dass zum einen fliegende Überholungen notwendig sind und bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Zügen, die sich begegnen sollen - würde die EBO gelten - man mindestens pro Kreuzungsstelle 2 Kilometer zweigleisig ausführen müsste.

Das bedeutet aber, dass selbst dann, wenn man nur eine Kreuzungsstelle einbauen würde, mindestens 2 km des Tunnels zweigleisig ausgeführt werden müsste und das ist ganz sicher bei weitem teurer als eine Standseilbahn, die zudem aufgrund der fehlenden Oberleitung auch einen kleineren Tunnelquerschnitt hätte.

Allerdings verlangt all dies eine ausführliche wirtschaftliche und ingenieurstechnische Untersuchung und es ist keinesfalls sicher, ob die Variante Standseilbahn oder Eisenbahn gewönne.

Aus diesem Grund schrieb ich ja auch in meinem vorhergehenden Posting, dass dies zu prüfen wäre.

Vom Gefühl her (wie gesagt, es liegt keine vergleichende Untersuchung Eisenbahn vs. Standseilbahn vor), denke ich, dass die Standseilbahn gute Chancen hätte, gegen die Eisenbahn zu gewinnen, aber sicher ist das keineswegs.

Ehe ich anstelle des BAV zwischen Täsch und Zermatt nun gewaltig Beton anrühren würde, würde ich anhand unterschiedlicher Fahrplan- und Betriebskonzepte ermitteln, was alles zweigleisig sein muss (und das wird keinesfalls wenig sein!) und dann ein vergleichendes Gutachten Eisenbahn vs. Standseilbahn in Auftrag geben.


Du weiter (3):

Also eine etwas sicherere Strasse ist ja noch in Ordnung. Aber eine Lockerung der Zufahrtbeschränkung geht gar nicht und ich glaub auch nicht, dass da was kommt. Da geht es ja um recht viel Geld aus Bern und wer zahlt, schafft an.

Es sind sicher um die fünf Autos pro Tag, die das nicht checken, dass in Täsch Schluss ist. Gestern war mein Kollege dabei, wie ein Franzose in Zermatt von der Polizei auseinander genommen wurde. Der musste grad 500.- CHF Busse zahlen. Das muss jeder, der ohne Bewilligung mit dem Auto da hochfährt.


Ich dazu (3):

Na, Gott sei Dank haben die autobekloppten Deutschen in Zermatt nichts zu sagen.

Bevor du weiterliest, halt dich fest, damit du nicht vor lauter Lachen über die autobekloppten Deutschen vom Stuhl fällst.

Missachtet in Deutschland ein Autofahrer das Schild 250, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat!), die mit einer Geldbuße von 20 € geahndet werden KANN.

Du weiter (4):

Hier gab es 2013 mal einen Artikel: https://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/zermatter-aerger-ueber-die-bahn-1.17978206


Ich dazu (4):

Hier haben die Hoteliers genau zur Hälfte recht.

Anstelle des Bundes würde ich der MGB auch verbieten, in Zermatt ein Hotel zu betreiben. Aufgrund der Monopolstellung in der Zufahrt müsste nach der Logik des Kartellrechts die Interessenskollision zwischen Bahnbetrieb und Hotelbetrieb unterbunden werden.

Auch sei daran erinnert, dass die MGB ohne öffentliche Abgeltungen nur einen Kostendeckungsgrad von ca. 65 % hat. ÖV ist eine Daseinsvorsorgeaufgabe des Staates, nicht aber der Betrieb von Hotelbetten. Der Gefahr durch Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrung wäre Tür und Tor geöffnet. In dem Punkt würde ich der MGB auch gewaltig auf die Finger hauen.

Nicht recht haben die Hoteliers mit ihrer Forderung nach dem Bau eines Parkhauses und dem Straßenausbau.

Die Verkehrsanbindung Zermatts ist eine Aufgabe der Öffentlichen Hand und da haben sich private Hoteliers nicht einzumischen.


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