Aus was besteht die "Fahrkarte" beim "digitalen Ticket"? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Donnerstag, 31.01.2019, 07:30 (vor 2608 Tagen) @ Co_Tabara-98

Abgesehen davon ist bei 2-seitigen Online-Tickets die Frage, ob nicht beide Seiten ausgedruckt mitgeführt werden müssen. Die Seiten sind mit 1/2 und 2/2 nummeriert, sodass das Ticket nur komplett vorgelegt wird, wenn beide Seiten vorhanden sind.


Das Ticket ist ja vollständig auf der ersten Seite.


Ich habe mal quergelesen in den Bestimmungen zu Online-Tickets in den BB und habe es so verstanden, dass das PDF als "Fahrkarte" (der klassische Begriff) gilt. Da es nicht weiter eingeschränkt wird, muss man davon ausgehen, dass das komplette PDF gemeint ist und nicht nur die 1. Seite, und schon gar nicht nur ein Teil der 1. Seite.

Und wenn du die zweite Seite auf ein saparates Blatt ausdruckst, ist dass dann sicher?
Und wenn das "sicher" ist, warum auf der ersten Seite der Aztec-Code?

Am Automaten kann man zur Buchung auch eine Verbindung ausdrücken lassen. Die braucht man aus dem gleichen Grund nicht. ...
Wie gesagt, habe noch nie was von einer Mitführpflicht von Reiseverbindung gelesen.


Dir ist sicher bekannt, dass Papierfahrkarten in bestimmten Punkten anders "funktionieren".

Nein, tun sie nicht. Es gibt einen Fahrkartenteil und einen Reiseverbindungsteil.
Die Fahrkarte braucht man, die Reiseverbindung nicht.

Beim OT ist es besonders eindeutig und für jeden verständlich, dass sie nicht nötig ist, weil sie nicht kryptografisch im Code abgesichert ist und nicht ausgelesen werden kann.


Als informationstechnologisch versierter Reisender möchtest du die Vorgaben der Bahn selbst abschließend interpretieren?

Richtig. Die Bahn ist leider informationstechnologisch absoluter Laie, daher kann man auch dem geschriebenen Wort da nicht vertrauen.

Darf ich also das Online-Ticket oberhalb der Reiseverbindung abschneiden? Vielleicht muss ich auch die Zahlungsinformation nicht vorzeigen, weil der Preis für die Gültigkeit keine Rolle spielt (und darf sie schwärzen)? Eigentlich sollte sogar nur der Code ausreichen? Warum muss ich das PDF dann auf A4 drucken?

Kannst du ja vermutlich am Handy-Ticket ablesen, was du zeigen musst und was nicht.
Damit du Recht bekommst, müsstest du vermutlich aber klagen.
Beim Handy-Ticket steht nicht mehr, ob du mit Kreditkarte etc gebucht hast. Ist für die Ticket-Kontrolle daher offensichtlich nicht erheblich. Hier könnte man sicher schon klagen. :-)

Die BB sind natürlich von Laien geschrieben worden, aber reden auch nur davon, dass die kompletten Fahrkartendaten gezeigt werden müssen. Die Fahrkarte ist der Box oben über der "Fahrkarte" steht.

Was du in der App vorzeigen musst, steht auch nicht genau. Was genau steht ist aber folgendes: "Bei der Kontrolle wird der Barcode [Sic!] in ein Kontrollgerät eingelesen, welches den Barcode [Sic!] entschlüsselt und die Fahrkartendaten anzeigt."

Was ich gerade erst gelesen habe: Ab 1.2.2019 kann der Zub verlangen, dass der Fahrgast die Daten in der App über das Internet aktualisiert. Wenn das nicht klappt, wird man vermutlich aus dem Zug gekickt.

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