Aus was besteht die "Fahrkarte" beim "digitalen Ticket"? (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 30.01.2019, 20:40 (vor 2608 Tagen) @ agw

Abgesehen davon ist bei 2-seitigen Online-Tickets die Frage, ob nicht beide Seiten ausgedruckt mitgeführt werden müssen. Die Seiten sind mit 1/2 und 2/2 nummeriert, sodass das Ticket nur komplett vorgelegt wird, wenn beide Seiten vorhanden sind.


Das Ticket ist ja vollständig auf der ersten Seite.

Ich habe mal quergelesen in den Bestimmungen zu Online-Tickets in den BB und habe es so verstanden, dass das PDF als "Fahrkarte" (der klassische Begriff) gilt. Da es nicht weiter eingeschränkt wird, muss man davon ausgehen, dass das komplette PDF gemeint ist und nicht nur die 1. Seite, und schon gar nicht nur ein Teil der 1. Seite.

Am Automaten kann man zur Buchung auch eine Verbindung ausdrücken lassen. Die braucht man aus dem gleichen Grund nicht. ...
Wie gesagt, habe noch nie was von einer Mitführpflicht von Reiseverbindung gelesen.

Dir ist sicher bekannt, dass Papierfahrkarten in bestimmten Punkten anders "funktionieren".

Beim OT ist es besonders eindeutig und für jeden verständlich, dass sie nicht nötig ist, weil sie nicht kryptografisch im Code abgesichert ist und nicht ausgelesen werden kann.

Als informationstechnologisch versierter Reisender möchtest du die Vorgaben der Bahn selbst abschließend interpretieren?

Darf ich also das Online-Ticket oberhalb der Reiseverbindung abschneiden? Vielleicht muss ich auch die Zahlungsinformation nicht vorzeigen, weil der Preis für die Gültigkeit keine Rolle spielt (und darf sie schwärzen)? Eigentlich sollte sogar nur der Code ausreichen? Warum muss ich das PDF dann auf A4 drucken?


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