THEORETISCH (!) ist das LIDL-Ticket KOMPLETT UNGÜLTIG! (Fahrkarten und Angebote)

tbsn, Würzburg, Mittwoch, 30.01.2019, 18:11 (vor 2609 Tagen) @ neonsonne

In den Beförderungsbedingungen heißt es zum LIDL-Ticket:

Die Fahrkarten „LIDL DB-Ticket“ gelten zur Fahrt an den Tagen und in den Zügen, die auf
der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung).

Definition: Bei der Fahrkarte handelt es sich lediglich um den Kasten oben auf dem Online-Ticket bzw. alle Informationen, die über den Aztec-Code nachprüfbar sind.

Sei dort nun eine Wegevorschrift, aber kein spezieller Zug zu finden. Dann folgt, dass die Fahrkarte zur Fahrt in sämtlichen Zügen ungültig ist.

Weiter heißt es später wie üblich:

In diesem Fall muss bei der jeweiligen Fahrt zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt werden.

Somit ist ein LIDL-Ticket+NV auch in Nahverkehrs-Zügen ungültig, da dafür eine Teilstrecke in einem Zug der PK ICE oder IC/EC zurückgelegt werden müsste. Wie oben gezeigt, ist dies nicht möglich.


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