Streckenführung bei NV-Vorlauf Sparpreis? - Sammelantwort (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Freitag, 06.04.2018, 15:12 (vor 2908 Tagen) @ musicus

Sehe ich anders.

Und wie nun? Ich werde nicht schlau aus deinem Beitrag.

Die Ausgangthese von bahnfahrerofr. war folgende: Ein Umweg im NV-Vorlauf ist erlaubt, wenn man aufgrund des Umwegs früher am Endziel ist (nicht kürzere Fahrzeit, sondern lediglich früher am Endziel). Soweit stimme ich zu.

Beispiel von A nach C mit Fahrt über B

Abfahrt A: 8.00 - Ankunft C 9:30 (direkt) --> zulässig
8.10 - 10:20 (Umweg) --> zulässig
8:30 - 10:40 (Umweg) --> Zulässigkeit fraglich
9:00 - 10:30 (direkt) --> zulässig

Jetzt lassen die Beförderungsbedingungen jedoch eine Unterbrechung zu. Der Fahrgast möchte die Fahrt in B unterbrechen. Jetzt kann es nicht auf die gesamte Fahrt ankommen, sondern auf die Verkehrsüblichkeit betreffend der Teilstrecke A-B

Beispiel:

Abfahrt A: 7:00 - Ankunft B: 7:30 Abfahrt ICE 9:00 (direkt) --> zulässig
7:10 - 8:10 (Umweg) --> bewirkt keine frühere Ankunft in C, die Fahrt A-B ist auch zeitlich länger, dennoch ist sie verkehrsüblich, da der Zug in A später abfährt als der frühere direkte Zug und in B früher ankommt als der nächste direkte Zug
8:00 - 8:30 (direkt) --> zulässig

Wenn die Verbindung für die Teilstrecke isoliert verkehrsüblich ist, sehe ich die Nutzung einer solchen Verbindung als relativ unproblematisch an, sofern die Beförderungsbedingungen eine Fahrtunterbrechung gestatten. Fraglich ist hingegen, ob eine solche Umwegverbindung auch genutzt werden kann, wenn sie für die Teilstrecke A-B nicht verkehrsüblich ist, weil der Zug etwa irgendwo zwischen A und B eine langen Aufenthalt hat.

Die Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn die Fahrtunterbrechung nicht an dem Bahnhof des Umstiegs auf den Zug mit Zugbindung erfolgen soll, sondern irgendwo unterwegs, ist m.E. zweistufig zu prüfen:

Erst ist zu prüfen, ob der Ort der Fahrtunterbrechung im Rahmen der Fahrt vom Ausgangsort zu dem Bahnhof des Umstiegs zu dem Zug mit Zugbindung erfolgen auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wird. Wenn dies der Fall ist, ist hinsichtlich der Teilstrecken eine isolierte Prüfung vorzunehmen. Dies kann dazu führen, dass für die Teilstrecke ein Weg nutzbar ist, der bei einer Prüfung der Verkehrsüblichkeit hinsichtlich der Gesamtstrecke nicht zulässig wäre.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum