Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 27.03.2018, 15:19 (vor 2919 Tagen) @ MF_5289

Die Frage wäre wie so oft, ob und inwieweit prinzipiell angebotene Speisewagen Teil der dem Beförderungsvertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung sind, sowie ob und in wieweit der Beförderer im Störungsfall regresspflichtig gemacht werden kann.

Auch hier die Frage:
In welchem Umfang, wer legt das fest und auf welcher Grundlage?

Zunächst niemand (nullo actore...), im Streitfall ein Gericht auf Grundlage geltender Gesetze.


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