Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer (Allgemeines Forum)

MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 14:45 (vor 2919 Tagen) @ musicus

Aber hier wird von moonglum vorausgesetzt, dass ein funktionierendes BR fester Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen ihm und der DB/SBB ist. Eine Aufhebung einer Zugbindung nur weil ein BR nicht verfügbar ist, halte ich für absurd.

Die Frage wäre wie so oft, ob und inwieweit prinzipiell angebotene Speisewagen Teil der dem Beförderungsvertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung sind, sowie ob und in wieweit der Beförderer im Störungsfall regresspflichtig gemacht werden kann.

Auch hier die Frage:
In welchem Umfang, wer legt das fest und auf welcher Grundlage? Im Zug selber ist der Verzehr von eigenen mitgebrachten Lebensmitteln nicht untersagt wie in stationärer Gastronomie.


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