Wenig juristische Antwort (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Montag, 26.03.2018, 15:27 (vor 2920 Tagen) @ Colaholiker

Es ist bisher kein Fall publik geworden, bei dem das Ausweichen auf einen anderen Zug negative Konsequenzen für den Fahrgast gehabt hätte. Egal was da auf dem geduldigen Papier steht. (Oft haben Ersatzzüge ja geringere Kapazität, da ist man froh um Fahrgäste, die andere Züge nutzen...)

Ich habe es schon erlebt, dass bei einem Zug im RIS stand, dass der Zug überbesetzt sei und eine Mitnahme nicht garantiert werden kann, aber eine Zub von einem ICE ein paar Minuten vorher eine Vielfahrerin mit Zugbindung auf den überfüllten Zug trotzdem nicht mitnehmen wollte.
Da war die Repräsentantin der DB der Meinung, der Fahrgast soll den leeren Zug lieber stehen lassen, dann vom überfüllten Zug nicht mitgenommen werden, eine knappe Stunde warten, mit einem späteren Zug fahren und dann vielleicht Fahrgastrechte geltend machen.

Und da wundern sich dann die Zubs, dass die Leute aus dem überfüllten Zug nicht aussteigen wollen bzw unbedingt einsteigen wollen. Die Probleme sind hausgemacht.


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