Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer (Allgemeines Forum)

MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 13:38 (vor 2920 Tagen) @ Ösi

...und zwar im tiefsten Winter (dieses Jahr z.B. Mitte März).

Dann steht auf der Rechnung:
Eine Übernachtung 90€

Da steht nicht:
Eine Übernachtung 55€
Heizung 20€
Warmwasser 10€
Strom 5€

...und trotzdem ist es die absolute Ausnahme, dass ein Hotelier in einer solchen Situation eine Erstattung bei Ausfall eines dieser Dinge verweigert, oder den Gast nicht auf Wunsch in ein anderes Hotel schickt.

Stimmt. Das steht da nicht.

Aber hier wird von moonglum vorausgesetzt, dass ein funktionierendes BR fester Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen ihm und der DB/SBB ist. Eine Aufhebung einer Zugbindung nur weil ein BR nicht verfügbar ist, halte ich für absurd. Das wäre m.E.n. nur bei einem Flexpreis auf der gleichen Strecke möglich, weil hier keine Zugbindung besteht.

Bisher habe ich auch noch keinen gegenteiligen Beleg, dass ein funktionierendes oder nicht funktionierendes BR Bestandteil des Fahrpreises ist und daher kann es nicht dazu führen das man darauf besteht mit Hilfe der Freigabe der Zugbindung eine Verbindung mit einem einwandfreien BR nutzen darf bzw eine Rückerstattung im Sinne der FGR bekommt.
Das ist in meinen Augen zu viel der Kaskomentalität und daher bleibe ich bei meiner ersten Einlassung. Das käme dem Ausbruch von Anarchie gleich.


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