Allein die Frage führt sich adabsurdum! (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 08:57 (vor 2924 Tagen) @ MF_5289

Darf ich demnächst nur weil ich eine blaue statt gelbe Krawatte um hab und deswegen noch mal nach Hause muss, um diese zu wechseln meine Zugbindung wegen Verpassen aufheben lassen? - Wenn ihm das nicht Vorhandensein eines BR und die damit verbundene Zugbindungsfreigabe zugestanden wird, dann will ich das auch haben. Gleiches Recht für alle.

Natürlich darfst du das auch haben. Sobald du beim Kauf der Fahrkarte diese Leistung angepriesen bekommst, darfst du das.
Ich habe aber gerade mal kurz im Vertriebssystem nachgeschaut. Ich finde "Bordrestaurant" als Leistung beim Fahrkarten kauf. "Zug muss nur mit gelber Krawatte genutzt werden, auch bei Selbstverschulden" habe ich nicht gefunden. Aber da hast du sicher einen Screenshot für uns?


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