Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert (Fahrkarten und Angebote)

Taurus83, Nürnberg, Samstag, 24.03.2018, 10:17 (vor 2928 Tagen) @ Frecciarossa

Die DB spricht davon, dass solche Fälle nur selten auftreten würden ...

Wenn man bei DB & Co. noch einen Schritt weiter denkt, erkennt man, dass die Reisenden solche Risikokonstellationen vermeiden und auf andere Verkehrsmittel ausweichen, die aus einer Reise keine Lotterie machen. Es ist im Eigeninteresse der Bahnen, die Reisenden nicht mit eventueller Kulanz zu verunsichern sondern die Rechte verbindlich in den BB festzuschreiben.

Ich denke die meisten Reisenden sind sich des Riskios gar nicht bewusst – zumindest wenn sie ihre Fahrkarte für den NighJet bei der DB kaufen und nicht getrennt im Internet. Problematischer als den Nachlauf finde ich auch den Vorlauf – wenn der Nachlauf nicht klappt nimmt man nen Zug später. Zugbindung hin oder her, ich denke bei einer Verspätung des NightJets wird man zu 95 % auf nen Schaffner treffen der die Fahrkarte akzeptiert, egal was in irgendwelchen Bedingungen steht.

Das Problem ist der Vorlauf, da man unweigerlich eine Übernachtung braucht (wenn's nicht grad im Nahverkehr ist). Wenn der Umstieg dann bspw. in München stattfindet und dort eine Messe ist muss man ohnehin froh sein noch was zu finden, für eine vierköpfige Familie ist man da schnell mal 200 € und mehr los.

Naja, vielleicht war das auch die Idee bei der Namensgebung „NightJet“ – das Problem hat man beim Flugzeug schließlich auch. Mir wird immer erzählt wie superschnell man doch mit dem Flieger von A nach B kommt, dabei bauen die Leute dann ein paar Stunden Sicherheitspuffer zum Flughafen ein falls die Bahn Probleme macht oder man im Stau steht. ;-)


Viele Grüße,
Bernhard


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