Gilt HONAT nicht? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Freitag, 23.03.2018, 17:29 (vor 2921 Tagen) @ JumpUp

HONAT (Hop on the next av. train) ist eine reine Kulanzleistung und kein Recht der Fahrgäste auf gesetzlicher Grundlage!

Teils richtig, teils falsch. Es ist kein gesetzliches Recht der Fahrgäste, aber Bestandteil des Beförderungsvertrags, also ein vertragliches Recht.

Deshalb ist es auch keine Kulanz, wenn ich bei einem X-beliebigen Bekleidungshaus in der Fußgängerzone innerhalb von 30 Tagen mein Geld zurück erhalte. Befindet sich im Geschäft z.B. eine entsprechende Hinweistafel, handelt es sich um ein vertragliches Rücktrittsrecht.


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