Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 (Fahrkarten und Angebote)

bahn.patient, Freitag, 23.03.2018, 22:06 (vor 2921 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von bahn.patient, Freitag, 23.03.2018, 22:06

Meine Antwort auf Blaschke sollte eigentlich hierhin.

Die in Art. 10 Abs. 6 genannte "ausdrückliche Mitteilung", dass jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag verkörpert und dass die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag gilt, praktiziert die DB schon seit längerem (ich erinnere mich sogar an eine skurrile Buchung über die comfort-Hotline, wo mir dieser Abschnitt vorgelesen wurde und ich ihm ausdrücklich zustimmen sollte).

Wie im anderen Beitrag schon gesagt - ich finde, die EVU sollten verpflichtet werden, einheitliche Beförderungsverträge ("Durchgangsfahrkarten") auszustellen. Das wäre letztlich keine technische, sondern nur eine Änderung der vertragsrechtlichen Verhältnisse.


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