Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 (Fahrkarten und Angebote)
Ansonsten werden künftig Nightjet-Fahrkarten der ÖBB mit DB-Anschlussfahrkarten als 2 verschiedene Fahrkarten gewertet. Versäumt man also wegen der Verspätung seines DB-Zuges den ÖBB-NJ, kriegt man nix.
Das halte ich für rechtlich problematisch: Nach Art. 16 der VO (EG) 1371/2007 kommt es auf den Zielort gemäß Beförderungsvertrag an.
Dass reservierungspflichtige Züge und Globalpreisangebote von der Nutzbarkeit im Rahmen der FGR ausgeschlossen sind, ist aber nun nicht neu.
Doch, das wäre sehr neu. Diese Aussage geistert zwar schon immer durch das eine oder andere Informationsmedium der DB. Diese Einschränkung betrifft aber bei genauerer Betrachtung lediglich die Rechte aus § 17 EVO und die darauf aufbauenden über die VO hinausgehenden Rechte, die die DB dem Fahrgast einräumt (Weiterreise auch im Fernverkehr schon ab 20 Minuten Verspätung). In der VO findet sich eine solche Einschränkung nicht. Ist auch logisch, sonst könnten die Eisenbahnunternehmen durch die Einführung einer Reservierungs- oder Aufpreispflicht die Rechte der Fahrgäste nach Art. 16 der VO einschränken.
Der Beförderungsvertrag kann jedoch auf in mehreren Beförderungsausweisen festgehalten werden (Art. 6 Abs. 2 Anhang I).
Kann! Aus der Formulierung der Verordnung lässt sich allerdings nicht schließen, dass sich mehrere Beförderungsausweise zwingend zu einem einzelnen Beförderungsvertrag zusammenfassen lassen müssen. Ich würde den Passus so interpretieren, dass es dem Beförderer obliegt, auf wie vielen Fahrausweisen er einen Beförderungsvertrag abbildet.
Richtig, die Vorschrift widerlegt aber die Annahme des Spiegel-Artikels, dass allein aufgrund der Ausgabe mehrere Fahrkarten die Fahrgastrechte nicht durchgehend anwendbar wären. Wenn, dies tatsächlich so wäre, dann nur, weil mehrere Beförderungsverträge vorliegen.
Eine Bestimmung in den Beförderungsbedingungen, dass jeder Fahrausweis einen getrennten Beförderungsvertrag verkörpert, ist nach Art. 6 Abs. 1 der VO unwirksam.
Art. 6 Abs. 1 der VO behandelt ja auch den Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung. Abgesehen davon wären ein paar Rechtssprechungsnachweise zu deiner Interpretation hilfreich. VO 1371/2007 EG Anh. I Titel II Art. 7 Abs. 1 besagt nämlich wiederum, dass die Ausgestaltung der Beziehung zwischen Beförderungsvertrag und Fahrausweis(en) den jeweiligen AGB der Beförderer obliegt.
Wenn es welche gäbe, würde ich sie nennen. Ich halte meine Auslegung allerdings für relativ zwingend. Es mag zwar sein, dass der Inhalt des Beförderungsvertrags nicht von der VO vorgegeben wird. Hätten die Eisenbahnunternehmen/Beförderer jedoch die Möglichkeit, einen einheitlichen Lebensvorgang in beliebig viele Beförderungsverträge aufzuspalten, würde dies das System der VO mit ihrem beförderungsvertragsbezogenem Ansatz so ziemlich ab adsurdum führen. Nicht umsonst geht die DB davon aus, dass zwar mehrere Verträge zustande kommen, wenn die Fahrt von mehreren aufeinanderfolgenden Beförderern durchgeführt wird, diese aber für die Zwecke der VO als ein Beförderungsvertrag gelten.
Abgesehen davon regt Abs 7 der Präambel die weitgehendstmögliche Ausstellung von Durchgangsfahrkarten ausdrücklich an, Gesetzkraft hat die Idee damit leider nicht - und die europäischen Bahnen haben eben auch keinen Bock.
Naja, das mit der Gesetzeskraft der Erwägungsgründe sieht der EuGH gerne auch mal anders. Wenn man sich anschaut, wie es oftmals zu den Erwägungsgründen kommt (Die Mitgliedstaaten können sich im Rat nicht einigen, also kommt die Vorschrift in die ErwG, da so die Befürworter auf die ErwG verweisen können und die Gegner auf die folgenen Artikel, in der sich die Aussage dann nicht finden lässt), erscheint das auch gar nicht mal so falsch.
Interessant wird aber noch, was auf dem Kommissionsvorschlag zur Neufassung wird. Dort heißt es in Art. 10:
"(6) Erhält ein Fahrgast getrennte Fahrkarten für eine einzige Fahrt, die aneinander anschließende, von einem oder mehreren Eisenbahnunternehmen betriebene Schienenverkehrsdienste umfasst, so hat er für die gesamte Fahrt von der Abfahrt bis zum Zielort die gleichen Ansprüche auf Information, Hilfeleistung, Betreuung und Entschädigung wie bei einer Durchgangsfahrkarte, sofern ihm nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird. In einer solchen Mitteilung muss insbesondere darauf hingewiesen werden, dass der Fahrgast bei einem verpassten Anschluss keinen Anspruch auf Hilfeleistung oder Entschädigung für die gesamte Fahrstrecke hat. Die Beweislast dafür, dass die Information mitgeteilt wurde, trägt das Eisenbahnunternehmen, sein Vertreter, der Reiseveranstalter oder der Fahrkartenverkäufer."
Das hört sich so ziemlich wie eine Ausnahme zu Art. 6 Abs. 1 der VO und eine Freibrief an die Eisenbahnunternehmen an, die Fahrgastrechte durch die Ausgabe getrennter Fahrkarten zu umgehen.
Art. 10 Abs. 1 des Vorschlags verpflichte die Eisenbahnunternehmen allerdings mehr oder weniger deutlich, Durchgangsfahrkarten anzubieten. Insgesamt scheint das systematisch nicht recht stimmig zu sein. Hoffentlich verhindert der Rechtsausschuss des Parlaments das Schlimmste.
gesamter Thread:
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
J-C,
23.03.2018, 15:17
- Viel interessanter: BahnCards werden teilweise anerkannt -
Nordy,
23.03.2018, 15:32
- Das ist aber nichts neues.
-
JeDi,
23.03.2018, 15:42
- Das ist aber nichts neues.
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
Frecciarossa,
23.03.2018, 16:04
- Gilt HONAT nicht? -
BahnCard75,
23.03.2018, 16:29
- Gilt HONAT nicht? -
JumpUp,
23.03.2018, 16:35
- Gilt HONAT nicht? -
BahnCard75,
23.03.2018, 17:10
- HONAT gilt nicht - JumpUp, 23.03.2018, 17:22
- Gilt HONAT nicht? - mmandl, 23.03.2018, 17:29
- Gilt HONAT nicht? -
BahnCard75,
23.03.2018, 17:10
- Gilt HONAT nicht? -
JumpUp,
23.03.2018, 16:35
- Gilt HONAT nicht? -
BahnCard75,
23.03.2018, 16:29
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
mmandl,
23.03.2018, 17:25
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
musicus,
23.03.2018, 19:49
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
mmandl,
23.03.2018, 21:19
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 - bahn.patient, 23.03.2018, 22:06
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
mmandl,
23.03.2018, 21:19
- Künftig 14 Euro Zuschlag für Nightjetbenutzung mit BC100 -
musicus,
23.03.2018, 19:49
- Top, die neuen Regelungen! -
Blaschke,
23.03.2018, 19:17
- EU muss toppe Regelungen schaffen und diese Praxis beenden! - bahn.patient, 23.03.2018, 21:55
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
J-C,
24.03.2018, 08:54
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Frecciarossa,
24.03.2018, 09:11
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Taurus83,
24.03.2018, 10:17
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Garfield_1905,
24.03.2018, 12:07
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert - Taurus83, 24.03.2018, 13:11
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert - Frecciarossa, 24.03.2018, 16:19
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert - Alibizugpaar, 25.03.2018, 11:02
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Garfield_1905,
24.03.2018, 12:07
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Taurus83,
24.03.2018, 10:17
- Verbraucherschutzministerin Barley hat sich beschwert -
Frecciarossa,
24.03.2018, 09:11
- Viel interessanter: BahnCards werden teilweise anerkannt -
Nordy,
23.03.2018, 15:32