Nein, ist es nicht. Ermittlungsarbeit ist die Grundlage (Reiseberichte)

Benjamin.Keller, Sonntag, 07.01.2018, 21:17 (vor 3002 Tagen) @ FrankenBahn111

  • Im Bahnhofsumfeld soll sich um das Drogenmileau "gekümmert" und Dealer dingfest gemacht werden. Die Beamten machen eine Gruppe männlicher, schmal aussehender, etwas ungepflegter Personen mit Bauchtasche und Rucksack aus, die längere Zeit an der Rückwand eines Kiosk stehen. Sollen sie kontrolliert werden?
  • Die Bundespolizei soll sich um illegale Einwanderung an der österreichisch-bayerischen Grenze "kümmern" und eventuelle Grenzüberschreiter identifizieren. In einem Zug aus Zagreb in Richtung München haben sie 10 Minuten Zeit für die Kontrolle am Salzburger Bahnhof und entdecken unter den Reisenden zwei schwarzhaarige, arabisch aussehende Männer. Sollen sie kontrolliert werden?

In beiden Fällen würde eine Kontrolle ausschließlich an äußeren Merkmalen festgemacht. Im ersten Fall ist das Vergehen, das geahndet werden soll, illegaler Handel mit Betäubungsmitteln; im zweiten Fall der illegale Grenzübertritt. Die Frage ist nun: In welchen Fällen dürfen Äußerlichkeiten einen Verdacht begründen, und in welchen nicht?

Um Gottes Willen, du willst doch jetzt ernsthaft behaupten, du würdest "schmal und etwas ungepflegt aussehende Personen" kontrollieren wollen, weil sie Bauchtaschen tragen und an einem Kiosk lehnen!? Und das dann als verquere Verteidigung für Racial Profiling nutzen?

Selbstredend darfst du die Personen mit der Bauchtasche weder kontrollieren noch - von sehr engen Grenzen abgesehen - auch nicht auf ihre Identität überprüfen. Nicht zuletzt weil Bundesbürger eben nicht damit rechnen müssen ständig kontrolliert zu werden gibt es auch keine Mitführpflicht von Ausweisen.
Ich glaube, du hast ein sehr limitiertes Verständnis von Ermittlungsarbeit und Grundrechten :(


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