Ganz einfach: die Hautfarbe einfach mal ignorieren ... (Reiseberichte)

ICE2020, Sonntag, 07.01.2018, 19:07 (vor 3002 Tagen) @ Paladin

Das ist halt komplett am Thema vorbei. Es geht hier nicht um die sinnlosen durchaus rassistischen Kontrollen in Rheinland-Pfalz, sondern es geht um die Eisenbahn im Grenzgebiet zwischen Österreich und Deutschland, wobei Österreich ein Transitland auf der Flüchtlingsroute nach Deutschland darstellt.

Der Artikel geht jedoch spezifisch darauf ein, dass nach Auffassung des Gerichts die Maßnahme selbst wenn sie der Unterbindung illegaler Einreise gedient hätte, nicht zulässig wäre, ich zitiere:

"Eine Auswahl der Personen bei Kontrollen zur Unterbindung unerlaubter Einreisen, für die die Hautfarbe der Personen das alleinige oder zumindest ein ausschlaggebendes Kriterium sei, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, so das Gericht. Zwar dienten Kontrollen nach § 22 Abs. 1a BPolG der Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreise und damit der Bekämpfung von illegaler Migration, Schleusungskriminalität und Menschenhandel, also einem durchaus gewichtigen öffentlichen Interesse. Angesichts der geringen Zahl festgestellter unerlaubter Einreisen im Verhältnis zur großen Zahl der Befragungen von nur rund einem Prozent, komme dieser Befugnis keine so große Bedeutung zum Schutz der genannten öffentlichen Interessen zu, dass sie ausnahmsweise eine Ungleichbehandlung wegen der Hautfarbe rechtfertigen könne."

In diesem Zusammenhang wird auch erwähnt, dass die Aufgriffszahl bei entsprechenden Maßnahmen verschwindend gering ist.


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