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Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 21.06.2017, 16:58 (vor 3279 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Berlin-Express, Mittwoch, 21.06.2017, 16:58

Auf welche Erfahrungswerte oder Vorschriften gründest du die Ansicht, dass es das getan hätte? Der von mir zitierte BB-Abschnitt besagt das Gegenteil.

Verschiedene Taxigutscheine, bzw. Rückzahlungen des SC FGR

Das hieße im Umkehrschluss, dass für Verbundtickets, die eine Eisenbahnverbindung enthalten, die FGR auch für Busanschlüsse gelten? Wie gesagt, ich kenne keinen Verbund, bei dem das der Fall wäre.

Für Verbundfahrscheine gelten die FGR nur für die Eisenbahnverbindung. Für Busanschlüsse gelten die FGR nur, wenn diese explizit für Eisenbahnfahrkarten vorgesehen sind. Darüber hinausgehende Garantien der verschiedenen Verbünde bleiben natürlich davon unberührt.


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