war schon immer so (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:46 (vor 3250 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 21.06.2017, 14:47

Dem steht leider Satz 1.3.6 der BB entgegen:

Wird auf der Grundlage einer Fahrkarte neben der Beförderungsleistung eines EVU auch die Beförderungsleistung eines Unternehmens eines anderen Verkehrsträgers(z.B. Bus oder Schiff) in Anspruch genommen, so verkörpert die Fahrkarte insoweit mehrere eigenständige Beförderungsverträge.

Puh... das würde ich gerne ausjudiziert sehen. Schon bei jedem SEV könnte sich dann ja die DB der Anerkennung von FGR entziehen,

Da dürfte wahrscheinlich gelten, dass der Vertrag "eigentlich" für den Zug abgeschlossen wurde, zumindest wenn der SEV nach der Buchung eingerichtet wurde.

wie auch FGR für Fälle ohne Verspätung am Ziel geltend gemacht werden könnten.

Du meinst, wenn der Zug zwar verspätet ist, man den Anschlussbus aber trotzdem noch bekommt? Da spielen die Bestimmungen dann eben mal zugunsten des Fahrgastes.

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.


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