war schon immer so (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:57 (vor 3279 Tagen) @ JanZ

In der Praxis gehe ich aber davon aus, dass diese Verbindungen gar nicht vollständig bepreist und und dementsprechend auch keine durchgehenden Fahrkarten dafür verkauft werden, sondern eben der "Teilpreis" erscheint. Oder? (Dass dafür keine FGR geltend gemacht werden können, ist ja klar.)

Es gibt durchaus (Bahn-)Buslinien, die zum DB-Tarif durchgehend bepreisbar sind, ebenso wie einige Inselfähren.

Mir fällt keine ein, daher bereits meine (implizite) Frage nach Beispielen.
Abgesehen davon, wäre das tatsächlich der Fall, in dem ich zur Klage schreiten würde - der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort, und nicht etwa für eine Teilstrecke dazwischen, geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen, so dass ich hier auf § 305c BGB abstellen würde (nichtige, weil überraschende Klausel).


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