war schon immer so (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Mittwoch, 21.06.2017, 14:06 (vor 3284 Tagen) @ musicus

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,


Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

So ist es, § 17 EVO.

Nö. So ist es nicht, Zumal § 17 EVO explizit vom "Schienenpersonennahverkehr" spricht und auch die Folgekostenobergrenze von 80. formuliert. Die pauschale Behauptung "Folgekosten" seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ist schlicht nicht haltbar.

Sorry, da hatte ich in eine veraltete Version der EVO geguckt. Aber sowohl EVO als auch BB beziehen sich doch nur auf die Beförderung zum Zielort gemäß Fahrkarte, nicht auf Folgekosten welcher Art auch immer?


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