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Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 21.06.2017, 16:42 (vor 3249 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Berlin-Express, Mittwoch, 21.06.2017, 16:42

Dank deiner Betrugsabsichten in den folgenden Beiträgen, hoffe ich, dass dir gegenüber auch nie ein Bahnmitarbeiter Kulanz walten lassen wird.

Zustimmung!


Ja, aber weniger Zustimmung hierzu:

Dein Pech, dein Ticket gilt nun Mal bis zum ende des Beförderungsvertrages. Wenn dein Flug zu spät in Frankfurt ankommt, zahlt dir die Airline auch kein Taxi nach Moskau, weil du den Anschluss an den EN verpasst hast. Genauso wie Flixbus dir auch kein Taxi o.ä. bezahlen wird, wenn du nicht mehr nach Hause kommst.


Ein Flug mit anschließender EN-Fahrt Frankfurt - Moskau ist aber kein Teil eines integrierten Systems, für das sogar durchgehende Tickets verkauft werden

Dem Threadersteller wurde offensichtlich auch kein durchgehendes Ticket verkauft! Ansonsten hätte das SC FGR auch gezahlt.

(bzw. wenn es ein Reiseveranstalter tut, müsste er vermutlich auch für den Anschluss haften). Es gibt auch keine Aufgabenträger für Flugreisen, die mal eben entscheiden, dass nach 22 Uhr kein Flug mehr nach Moskau geht, sondern man doch bitte den Zug nehmen möge. Insofern hinkt der Vergleich ganz gewaltig.

Der Vergleich hinkt überhaupt nicht (s.o.), in beiden Fällen wurde kein durchgehender Fahrschein verkauft. Nur, dass die DB so freundlich ist noch eine mögliche Verbindung über das Ende des Beförderungsvertrages hinaus auszugeben. Dass es dafür keine (gesetzlichen) Fahrgastrechte gibt, solle eigentlich jedem klar denkenden Menschen logisch erscheinen.


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