Verteilung von Betriebsstörungen (Allgemeines Forum)

sflori, Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 (vor 3280 Tagen) @ JanZ

Nun, erstens könnte man Haftungsobergrenzen einführen

Ok, gute Idee.

und zweitens müsste es ja nicht unmittelbar die Allgemeinheit zahlen, sondern erst mal das EVU/EIU.

Müsste man mal aufteilen:

a) EVU (ICE verreckt)
b) EIU (Netz wg. Stellwerksstörung)
c) Dritte extern (PU, Sabotage)
d) Dritte intern (Gz vorm ICE verreckt, Bagger im Gleis)

Am Ende zahlts oft doch wieder die Gemeinheit - seien es neue ICEs, bessere Gleise oder Störungen durch Dritte, die man nicht mehr belangen kann.

Ich frage mal provokativ:
Will ich überall Überholgleise, perfekte Züge usw., aber dafür deutlich höhere Fahrpreise?


Bye. Flo.


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