war schon immer so (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 (vor 3279 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:05

Nochmal: der Eisenbahnverkehr hat die Verspätung verursacht, dadurch wäre ohne Hilfe/Kosten meine Reise undurchführbar/unzumutbar geworden,


Folgekosten aus Verspätungen des Eisenbahnverkehrs werden nicht erstattet.

So ist es, § 17 EVO.

Nö. So ist es nicht, Zumal § 17 EVO explizit vom "Schienenpersonennahverkehr" spricht und auch die Folgekostenobergrenze von 80€ formuliert. Die pauschale Behauptung "Folgekosten" seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ist schlicht nicht haltbar.


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