Wir sprechen von 20 Cent pro Anruf. Also quasi nichts! (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 06.07.2016, 12:00 (vor 3563 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Colaholiker, Mittwoch, 06.07.2016, 12:00

Weil dies zur Abschaltung der Rufnummer führen würde. Wird eine Ortsfestnetznummer vergeben muss sich der Angerufene auch dort befinden.

Du machst Dir das gerade zu einfach. Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel - man ruft eine Ortsnetznummer in A-Stadt an. In A-Stadt hat das Unternehmen Call-o-Phon Callcenter Solutions GmbH (juristische Person!) seinen Sitz. Kriterium erfüllt. Dieses Unternehmen leitet seinerseits die Anrufe weiter in ein Callcenter, das sich wer-weiß-wo an einem Fleck, dezentral oder sogar in Form eins virtuellen Call Centers in den Homeoffices der Agenten befindet. Es ist in der Vergabe der Rufnummer nämlich vollkommen irrelevant, wo sich die natürliche Person, mit der man spricht, befindet. Sozusagen eine akustische Briefkastenfirma. ;-)
Solange das Firmensitz-Kriterium erfüllt ist und dem Kunden auch der Anruf wie zu erwarten tarifiert wird (eben wie ein normales Ortsgespräch, ggfs. abgedeckt von einer Flatrate), gibt es absolut nichts, was so ein Vorgehen verbietet.

Abgesehen von der Deutschen Telekom, die alles über 0800-Nummern abwickelt, betreiben alle mir bekannten großen Telekommunikationsdienstleister das genau so. Und die sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht - wenn es da Ärger mit der BNetzA gibt, ist da mehr als nur die Telefonnummer weg.

Erklärige Grüße,
der Colaholiker

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