Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:21 (vor 3520 Tagen) @ musicus

Punkte 1 und 2 sehe ich genauso...

Ganz generell leite ich aus Art. 16 VO 1371/2007 EG ab, dass bei erheblichen Verspätungen der Kunde die Wahl zwischen Reiseabbruch, kostenfreier Stornierung oder Aufhebung der Zugbindung hat und letzteres impliziert für mich eindeutig einen zulässigen Fahrtantritt bzw. Reiseverlauf zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte.

Nach Wahl des Kunden ja, von Einhaltung der Geltungsdauer steht in der EU-Verordnung nix.

Rein theoretisch wäre es ja auch denkbar, dass das EVU mit dem Kunden eine neue Zugbindung für die vom Kunden gewählte Alternativverbindung vereinbart, nur praxisgerecht ist das nicht wirklich, da hier der Aufwand (sowohl für Kunden als auch EVU) den Nutzen wohl übersteigt.

M.E. ist das sehr theoretisch. Nach Wahl des Fahrgastes zu einem späteren Zeitpunkt...
Bei reservierungspflichtigen Zügen sieht es anderes aus, da ist es de facto natürlich so.


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