Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:17 (vor 3520 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:22

Dann scheinen die betreffenden EVU das "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" in diesem Fall nicht zu Ungunsten des Fahrgastes auslegen zu wollen.

Der Begriff "Beförderungsbedingungen" ist in der EU-Verordnung definiert - ich zumindest sehe da keine Interpretationsspielraum durch das EVU.

Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Da steht aber nix von "Wahl des Fahrgastes". Wenn ich eine Reise erst eine Woche später antreten will, dann bekomme ich damit keine Verlängerung der Gültigkeit, wenn ich die Reise innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Grüße
Dr. Bahn


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