?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 25.04.2016, 20:41 (vor 3526 Tagen) @ martarosenberg

Gäbe ggf. viele Diskussionen mit dem EVU, auch wenn man die Verordnung ausgedruckt mit hat, da diese Verordnung nur schreibt

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Also genau das, was ich schrieb - es sei denn die Beförderungsbedingungen wären bei der Alternativverbindung nicht mehr denen der zugrundeliegenden Buchung vergleichbar. Wenn man von den gebuchten Produkten tatsächlich umfangreich nach oben und/oder mit besonders stark "geänderter" Streckenführung abweichen will, könnte es da durchaus zu "Diskussionen" kommen. Solange die Absicht, möglichst verkehrsüblich und in Anlehnung an die gebuchte Verbindung ans Ziel zu gelangen erkennbar bleibt, sehe ich keinerlei Auslegungsspielraum oder Diskussionsbedarf.

Muss man wissen ob man sich das antun will.

Kommt drauf an, was einem die Kreativität wert ist...


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