?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Montag, 25.04.2016, 20:09 (vor 3525 Tagen) @ musicus

Andersherum würde es bei internationalem Sparpreis bedeuten, dass man knapp 14 Tage dann innerhalb Deutschlands warten könne. Was sich erstmal nicht danach anhört als wäre das in Ordnung.


Ist aber bei einer Verspätung ab 60 Minuten einwandfrei durch EU-Recht gedeckt. (Art. 16 Abs. (c) VO 1371/2007 EG)

Gäbe ggf. viele Diskussionen mit dem EVU, auch wenn man die Verordnung ausgedruckt mit hat, da diese Verordnung nur schreibt

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Muss man wissen ob man sich das antun will.


Danke dennoch!


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