? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

ThomasK, Dienstag, 19.04.2016, 23:43 (vor 3645 Tagen) @ Christian_S

Die Deutsche Bahn rundet die Verspätung immer auf die nächst niedrigere Minutenzahl, die durch 5 teilbar ist, ab. 20 Minuten Verspätung bedeutet also eine aktuelle Verspätung von 20:00 Minuten bis zu 24:59 Minuten.

In dem Moment, wo der gebuchte Zug also auf der Abfahrtstafel mit etwa 20 Minuten Verspätung ausgewiesen wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Das gilt auch dann, wenn später die Verspätung auf 15 Minuten zurückgenommen wird.

Zur Beweissicherung sollte man also am Umsteigebahnhof die Abfahrtstafel mit dem Handy abfotografieren und dem Zugbegleiter ggf. bei der Fahrkartenkontrolle vorzeigen. Da die Deutsche Bahn für ihre Auskünfte haftet, gilt dann zusammen mit der Zugbindungsfahrkarte das Beweisfoto von der Abfahrtstafel am Umsteigebahnhof als gültiger Fahrausweis für den anderen Zug.


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