? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

Christian_S, Dienstag, 19.04.2016, 11:51 (vor 3642 Tagen)

Hallo!

Ich habe für eine Freundin einen Sparpreis Nürnberg-Basel mit Umstieg in Karlsruhe gebucht. Der Anschluss ist nicht das Problem, da große Übergangszeit. Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:

Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?

Mir geht es hier einfach um praktische Erfahrungen in der Handhabung dieser Regelungen und da haben einige hier doch sicher welche :-)

Konkret geht es um EC 9, der ja, falls z.B. moonglum drin sitzt, ja durchaus später sein könnte ;)

Danke für hilfreiche Antworten.


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