? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 19.04.2016, 16:14 (vor 3642 Tagen) @ Christian_S
bearbeitet von musicus, Dienstag, 19.04.2016, 16:16

Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:

Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung ;-) die BB (Vertragsgrundlage) sagen dazu:

Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde:
(i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen,
(ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen,
(iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie
(iv) verfügbare Fahrplaninformations-und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de

Also wenn entweder eine Ansage oder eine Anzeigetafel oder das Internet der Meinung ist, der zuggebundene Zug hätte bei Eintreffen eines alternativen Zuges +20 oder mehr, darfst du von der Zugbindung abweichen.


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