! zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Dienstag, 19.04.2016, 16:51 (vor 3642 Tagen) @ Christian_S

Hallo!

Ich habe für eine Freundin einen Sparpreis Nürnberg-Basel mit Umstieg in Karlsruhe gebucht. Der Anschluss ist nicht das Problem, da große Übergangszeit. Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:
Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?
Mir geht es hier einfach um praktische Erfahrungen in der Handhabung dieser Regelungen und da haben einige hier doch sicher welche :-)
Konkret geht es um EC 9, der ja, falls z.B. moonglum drin sitzt, ja durchaus später sein könnte ;)


Im konkreten Fall wäre das letztes Jahr nicht gegangen. mooglum ist eine Verspätung mit "höherer Gewalt" wo DB Bahn nichts dafür kann. Lt. BB 9.2.4 galt die 20 Min. Regel nur bei Bahnverschulden. Ansonsten erst ab 60 Min.
Der Punkt ist bei den BB heuer aber gestrichen worden. Daher hebt sich die Zugbindung bei +20 nun generell von selbst auf.
Reisende werden von DB Bahn als dumm angesehen, sodass die auf Ideen wie Fahrzeitreserven, garnicht erst kommen können. +20 ist +20 - Punkt. ;)

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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