? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

Tino, Dienstag, 19.04.2016, 11:55 (vor 3646 Tagen) @ Christian_S

es heißt doch eindeutig "bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof". Dabei ist es unerheblich ob auf den Zwischenbahnhöfen noch Fahrzeitreserven oder Standzeiten liegen. Das darf den Kunden nicht interessieren. Stehen dort 20 min. Verspätung veranschlagt, so treten die Fahrgastrechte in Kraft. Das Zub kann auch im Nachgang noch die eventuellen Prognosen recherchieren. Und niemand wird einem den Kopf abreißen wenn jemand schon bei 18 min. eine alternative genutzt hat. Ziel ist es, den Kunden so schnell wie möglich an sein Ziel zu bringen.


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