Neigetechnikbetriebsmodi der ICE-T (BR 411/415) (Allgemeines Forum)

Martin, Mittwoch, 23.09.2009, 14:41 (vor 6129 Tagen) @ Frank Augsburg

Meine ganz persönliche und vollkommen unmaßgebliche Meinung:
Es gibt die 4°- Grenze nicht. Ein Neigezug, der bei eingeschalteter Fahrzeug- NT eine Strecke befährt, neigt bei herkömmlicher Geschwindigkeit entsprechend den Vorgaben aus dem Geber, wobei herkömmliche Geschwindigkeit (oder niedriger) erfaßt ist. Fährt der Zug schneller, gibt es eine Zwangsbremsung. Die Neigung ist dabei unter 4° - anders geht es meiner Meinung nach nicht.

Nach meinen Erkenntnissen neigt sich der Zug entsprechend der Geber bis 8°, egal unter welcher Zugsicherung er fährt.

Fragt sich bloß - und das ist der Punkt, an dem ich ins Schleudern komme:
Mal angenommen ein Neigezug fährt bei ausgeschalteter GNT eine Strecke - und fährt zu schnell. Was löst am Ende die Zwangsbremsung aus?

Nichts! Es gibt keine Zwangsbremsung (bei ausgeschalteter GNT). Eine Zwangsbremsung kommt nur dann, wenn an der Strecke Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen installiert sind, die auch jeden normalen Zug zum Stehen bringen würden. Wenn du aber z.B. in einem 120-km/h-Abschnitt nach dem Geschwindigkeitsprüfabschnitt (wenn überhaupt einer liegt, muss ja nicht sein) auf 160 km/h beschleunigst, wird dich nichts bremsen. Und auch der Zug neigt sich entsprechend, so wie es aussieht auch mit mehr als 4°, sofern das zum Ausgleich der Seitenbeschleunigung notwendig ist.


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