@Markus-P: Hatte ich wohl falsch formuliert (Allgemeines Forum)

Markus-P, Sonntag, 09.08.2009, 00:07 (vor 6086 Tagen) @ GUM

Wobei ein Betrug liegt hier ja noch nicht vor, da man noch keinen Vermögensschaden erlitten hat.

Am besten wäre es, wenn man selber Rechtsanwalt ist, dann könnte man der Bahn seine eigenen Kosten aufs Auge drücken, auch wenn Baden-Baden die Nacherhebung niederschlägt.


Die Bahn zeigt ja lt. diversen Zeitungsberichten schwarzfahren als Straftat an. In diesem Fall also den umgekehrten Fall anzeigen: Vortäuschen einer Straftat, Verleumdung oder so was. Damit man ein Aktenzeichen bekommt und die Daten schnell korrigieren kann.

Korrekte Paragraphen habe ich als Nicht-Jurist im Moment keine...

Du hast ja Recht!

Man muss in solchen Fällen den größtmöglichen Aufwand für den Gegenüber erzeugen.
Dann werden die Mitarbeiter besser geschult.


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