Anlaufstationen (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 06.08.2009, 22:03 (vor 6088 Tagen) @ Jogi

Du warst in einem Zug, in dem die BC100 gilt? Wenn ja, dann auf jeden Fall Zahlung verweigern. Geld, das die DB erst mal hat gibt sie nicht so gern wieder her ;)


Erstens braucht man bei einer FN sowieso nicht die Zahlung verweigern. Zahlt man den Forderungsbetrag, erkennt man die Schuld an.

Zweitens kann ich nirgends erkennen, daß es hier wirklich die DB war, die die BC100 nicht anerkannte.

Drittens rücken auch andere Unternehmen das Geld nicht gern wieder heraus.

Auf dem Wisch müsste eine Adresse in Baden-Baden stehen (keine Ahnung, ich hab noch nie so was bekommen ;D). Denen würde ich schnellstmöglich eine E-Mail oder einen Brief schicken und den Sachverhalt schildern. Auf jeden Fall mit rein muss Datum, Zugnummer, dein Zu- und Ausstiegsbahnhof und am besten noch der Name des Kontrolleurs.

Guckst Du unter https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/emailservice/reklamationen/index.html, steht alles drin.

Du könntest noch eine Kopie deiner BC beifügen bzw. anhängen um schon von vornrein klar zu machen, dass du im Besitz einer gültigen Fahrkarte warst.

Zeitlich gültig (also noch nicht abgelaufen) oder auf der befahrenen Strecke gültig?

Vielleicht kann dir auch diese Service-Hotline 0180 5 99 66 33 helfen, kostet allerdins 14 Cent pro Minute.

Zu teuer. Nutze die von mir verlinkte Webseite, das reicht schon.

Nochmal: wenn die BC auf der Strecke bzw. in dem Zug gilt, dann nichts überweisen!

Generell: Nix überweisen. Erst einmal Einspruch erheben und abwarten, was dann passiert. Wer Geld haben will, muß sich bewegen. Ansonsten war es dann wohl doch nicht so wichtig...

Gruß, Ralf


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