Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 30.07.2009, 13:11 (vor 5992 Tagen) @ jor
bearbeitet von brandenburger, Donnerstag, 30.07.2009, 13:13

Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.

Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, wenn es anders nicht mehr geht, möchte ich schon.

D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??

Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, aber die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?


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