Fahrgastrechte ab morgen (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 23:24 (vor 5993 Tagen) @ Weiler

Nur soviel, die DB gewährt nachwievor allen Fahrgästen bei jeder Verspätung, egal welcher Verursacher, bis zum Dezember erstmal Entschädigungsansprüche.
Bei DB Fernverkehr werden die entsprächenden Anträge im Zug, das heißt in den jeweiligen Dienstabteilen, aufbewahrt und auch da ausgegeben.

Auszug aus dem Sonderinfofax:

Bei folgenden Ereignissen wird KEIN FGF, soweit ihr Zug unmittelbar betroffen ist, ausgegeben

Aufprall auf ein ins Gleis gestürztes Fahrzeug, Bahnübergangsunfall
Personen am bzw. im Gleis und daraus resultierende Gleissperrungen etc.
Notarzteinsatz im Zug bzw. im oder am Gleis
Behördliche Maßnahmen im Bahnhof/auf der freien Strecke (etwa Bahnhofssperrung wegen Bombendrohung)

Hinweis: In allen anderen Fällen erfolgt immer eine Ausgabe des FGF mit Bestätigung an Reisende mit anzuerkennenden Fahrkarten, es sei denn die Transportleitung sperrt eine Ausgabe der FGF ausdrücklich


Über den Passus "unmittelbar betroffen" lässt sich natürlich jetzt trefflich streiten und wird irgendwann Juristen beschäftigen. Wenn ein Zug wegen der Streckensperrung umgeleitet wird ist er dann nur noch mittelbar betroffen? Wird der Zug jedoch hinter einen anderen zug gestellt ist das dann unmittelbar?


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