Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Allgemeines Forum)

mausgalaxy99, Mittwoch, 29.07.2009, 13:01 (vor 5993 Tagen) @ Mario-ICE

Ich hab da mal 'ne ganz banale Frage, die mir irgendwie nicht aus dem Kopf geht.

1.) Fahre mit Zug XY. Dieser Zug hat auf Grund eines Verkehrsunfalls am Bahnübergang 120 Minuten Verspätung. Mein Anschluß in Frankfurt ist weg und ich komme nicht mehr weiter, z. B. nach Koblenz. Die Übernachtung bzw. eine evtl. Weiterbeförderung mit Großraumtaxi ging bisher zu Lasten der DB AG. Jetzt - so wie ich die ganzen Regelungen verstehe - habe ich Pech. Bei einem Verkehrsunfall ohne Todesfolge hat man aber einen Verursacher und somit werden dort auch Kosten geltend gemacht. Sei es vom EVU oder der DB Netz, aber der Kunde sieht davon dann wieder nichts. Oder verzichten EVU und DB Netz auf Kostenerstattung?

2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?

Ich denke, es wird sehr sehr kompliziert werden. Allein das Formular ist IMHO ein schlechter Witz. Aber der Kunde wird ja nicht gefragt.


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