Länder-Ticket/SWT (Allgemeines Forum)

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 12:16 (vor 5992 Tagen) @ josuav

* Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Das heißt für mich doch, dass man mit SWT oder Länder-Ticket einfach einsteigen darf, ohne eine andere Karte zu kaufen. Oder worauf bezieht sich denn "Diese Regelung gilt nicht", das ist doch nicht eindeutig.

Der klare Menschenverstand sagt: Jemand mit "stark verbilligten Fahrkarten" wird nicht in höherwertigen Zügen befördert. Warum sollte er von Fahkarte-Kauf-und-Rückerstattungsregelung ausgeschlossen sein?

Merke: Kunden mit stark verbilligte Fahrkarten haben stark reduzierte Rechte.

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