Fahrgastrechte ab morgen (Allgemeines Forum)

Alexander, Mittwoch, 29.07.2009, 12:05 (vor 6194 Tagen) @ JanKrohn

Hi,

auch da gilt wenn es Verschulden von dritten -> Pech
Wenn Verspätung durch Bahn verursacht -> Entschädigung.

Es wird sich beim warten auf Anschlussreisende nicht viel ändern.
Im Nahverkehr haben die Besteller Vorgaben gemacht und die heißt in vielen Ländern "Strichwartezeit" also keine Sekunde auf Anschluss warten.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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