Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Allgemeines Forum)

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 13:19 (vor 6194 Tagen) @ mausgalaxy99

2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?

Bei Fehlalarm ist es imho technisches Versagen, da müsste es also eine Entschädigung geben.

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