Die neuen Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 08.07.2009, 19:59 (vor 6012 Tagen) @ MAPO81

Moin,

das große "Problem" bei den neuen Fahrgastrechten ist, dass diese Rechte für alle EVU gelten und die Rahmenbedingungen (Höhe der Entschädigung etc.)gesetzlich vorgegeben wurden!
Die DB kann daher auch nicht mehr unbedingt so kulant wie bisher reagieren, denn (sind wir mal ehrlich) es führt auch nur zu Unverständnis, wenn die DB bei einem PU die Verspätung bzw. das Recht auf Entschädigung bestätigt, ein anderes EVU oder das Servicecenter Fahrgastrechte aber nach den Vorgaben des Gesetzes handelt und nix bestätigt.


Doch, kann sie. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Der DB AG und den anderen EVU bleibt es doch unbenommen, mehr zu leisten als das, was man gesetzlich muß. Mich beschleicht das Gefühl, daß man sich hinter der gesetzlichen Regelung verstecken will. Dabei wäre das mal eine Sache, mit der die Bahn punkten könnte, wenn sie Kulanz anwendet!

Bei allem Ärger bzw. Unverständnis über die neuen Fahrgastrechte dürfen wir nicht vergessen, dass es gesetzliche Vorgaben gibt und diese eine einheitliche Lösung fordern.

Die Vorgaben fordern aber nur einheitliche Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Mir ist nicht bekannt, daß es den EVU verboten ist, daüber hinaus mehr an den Fahrgast zu leisten. Automobilhersteller zum Beispiel haben auch verschiedene Kulanzregelungen.

heinz


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