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Im Prinzip soll der Ablauf erstmal der Gleiche bleiben:
-Rsd hat Pech
-Rsd kommt an Point, ihm wird es entweder bestätigt oder nicht bestätigt (je nach Lage).
Da sind die Kollegen am Point die Angearschten, wenn die Bestätigung nicht erfolgen soll.
(Bisher konnte ja die TP auch sagen, nein "höhere Gewalt", jedoch wurde glaub ich nie davon gebraucht gemacht).
Bisher war es ja auch Freiwillig von DB Fernverkehr.
Jetzt muss jedes EVU.
Das Forumular kann ja jeder sich ausdrucken. Eine Bestätigung muss am Point erfolgen, oder im Zug.
Im RZ darf keine Bestätigung erfolgen.
Ansonsten gibts ja dann noch das Servicecenter Fahrgastrechte.
Ich werd mal, heut nacht dann, mich noch mal genauer einlesen, sofern ich Zeit dafür habe.
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- Frage zu neuen Fahrgastrechten -
stuttgarter,
07.07.2009, 19:09
- Frage zu neuen Fahrgastrechten -
Steffen,
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