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In meinen Augen hätte man es so machen sollen.
Gutscheinkarten beibehalten. Ausweiten auf alle EVU, nicht nur FV auf FV bei Anschlussverlust. Die Wahlmöglichkeit stellen: Bar oder Gutschein. Anheben auf 25% bzw. 50% Entschädigung.
Moin,
die Gutscheinkarte kann man in der bisherigen Form nicht beibehalten, weil das nur für einen Zug gilt. Da die neue Regelung aber für die komplette Reisekette gilt, musstu ja angeben wie Du eigentlich fahren wolltest und wie du letzendlich wg. der Verspätung gefahren bist.
Ausweitung auf alle EVU gibt es doch?!
Bar oder Gutschein kann man doch wählen.
25% und 50% gibt es doch auch.
Viele Grüße,
Martin
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