Vertrauliche Gespräche und Streik ==> Widerspruch? (Aktueller Betrieb)

Rheinländer, Mittwoch, 15.10.2014, 13:07 (vor 4190 Tagen) @ GUM

Danke für den Link. Diese Pressemitteilung hat aber auch gute Seiten:

1.) Sie ist ein öffentlich einsehbarer Beleg der Verhandlungsbereitschaft der Bahn. Auch wenn ich kein Fan des derzeitigen Bahn-Managements bin, ist dies wirklich ein herovrragendes Instrument: Hier wird deutlich und unwiderlegbar (indirekt) auf die Friedenspflicht des Tarifvertragspartners hingewiesen.

2.) Auch als Nicht-Jurist kann ich sagen, dass wohl jedes deutsche Gericht dies als Beweisstück annehmen wird, dass die Arbeitgeberseite Verhandlungen anstrebt.

Herr Weselsky befindet sich damit auf sehr dünnem Eis, insbesondere was die Schadensersatzpflicht bei einem widerrechtlichen Streik angeht. Eigentlich müsste ja noch Friedenspflicht herrschen.

Zudem hatte er ja selber öffentlich mehrmals betont, dass es ihm nicht um Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten gegenüber dem Arbeitgeber, sondern einen gewerkschaftsinternen Streit zwischen den verschiedenen Gewerkschaften gehen würde.


Die Bahn Kommunikationsabteilung hat also meiner subjektiven Meinung nach erstmals in diesem Jahr richtig gearbeitet und gehandelt.


Laut einem Bericht der Westdeutschen Zeitung von heute um 12.12 Uhr waren laut
Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber für heute Abend vertrauliche Gespräche mit der GDL vereinbart.

Wenn dieses tatsächlich zwischen beiden Seiten vereinbart war, dann erscheint der Streik der GDL für mich absolut überzogen und ich muss GUM zustimmen das bei einem vereinbartem Gespräch die Friedenspflicht gelten sollte.

Wenn die GDL diese Streiks nach dem bisherigem System in den nächsten Wochen und Monaten ausweiten sollte, dann hat sie gute Chancen in die engere Auswahl zum Unwort des Jahres zum werden.


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