Bestmögliche Pressemitteilung (Aktueller Betrieb)

Nordy, Mittwoch, 15.10.2014, 11:29 (vor 4191 Tagen) @ GUM

1.) Sie ist ein öffentlich einsehbarer Beleg der Verhandlungsbereitschaft der Bahn. Auch wenn ich kein Fan des derzeitigen Bahn-Managements bin, ist dies wirklich ein herovrragendes Instrument: Hier wird deutlich und unwiderlegbar (indirekt) auf die Friedenspflicht des Tarifvertragspartners hingewiesen.

2.) Auch als Nicht-Jurist kann ich sagen, dass wohl jedes deutsche Gericht dies als Beweisstück annehmen wird, dass die Arbeitgeberseite Verhandlungen anstrebt.

Herr Weselsky befindet sich damit auf sehr dünnem Eis, insbesondere was die Schadensersatzpflicht bei einem widerrechtlichen Streik angeht. Eigentlich müsste ja noch Friedenspflicht herrschen.


Schon mal überlegt, wenn das so wäre, würde jeder Arbeitgeber 0,01% Erhöhung anbieten und jeder Streik wäre rechtswidrig nach deiner Rechtsauffassung.

Der DB Bahn trickst, siehe Kommentar dazu in der Presse hier: http://www.fr-online.de/wirtschaft/kommentar-deutsche-bahn-die-deutsche-bahn-trickst,14...


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