R (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 07.01.2014, 21:23 (vor 4478 Tagen) @ weichenknecht

was genau sollte an den veröffentlichten Aktionsbedingungen fehlerbehaftet sein?

Dass dort und insbesondere in den entsprechenden FAQ und bei den Antworten seitens des Social-Media-Team der DB, welches sich ausschließlich auf diese Angaben stützte bei seinen Antworten, nur von ICE und IC/EC und IC-Bus die Rede ist und TGV und RJ explizit ausgenommen sind (vgl. FAQ). Dies stimmt aber nicht mit den Beförderungsbedingungen überein.
Von daher sind die auf der verlinkten Seite (bzw. explizit in den FAQ) angegebenen Informationen nicht richtig.

hm.. keine Antwort?
also keine fehlerbehafteten Aktionsbedingungen? wenn doch, bitte ich hiermit nochmal um Antwort.

lediglich fehlerbehaftete FAQ im Punkt 20. und dementsprechende Antworten des Social Media Teams,
welche wiederum dann nur sehr nachvollziehbar erscheinen.

und was sollte an einem Fehler daran Spaß machen?
Bitte um Aufklärung.

Ist vielleicht falsch rübergekommen. Es ist nicht der Fehler auf der Seite, der Spaß macht

den es ja auch gar nicht gibt, oder?

sondern vielmehr die Tatsache, dass das Social-Media-Team der Bahn ganz versessen darauf war, dass die Freifahrt in TGV und RJ nicht gilt und mir mit immer neuen Argumenten gekommen ist, warum das so ist, welche alle nicht durch die Beförderungsbedingungen abgedeckt waren. Inzwischen haben sie entsprechende Informationen vom Vertrieb bekommen und es eingesehen, dass die bisher öffentlich kommunizierten Informationen nicht korrekt waren.

ahja, also lediglich persönliche Befindlichkeiten, Eitelkeiten - des Teufels Lieblingssünde, harhar,
den Spaß vermag ich nicht nachzuvollziehen - aber in der Sache ist er ja eh hier uninteressant.


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