Hier aber auch nicht: (Fahrkarten und Angebote)

db-lounge, Samstag, 04.01.2014, 02:38 (vor 4479 Tagen) @ Henrik

Bedingungen der Gold-Freifahrten

Die GOLD BahnCard 25 gilt als Legitimation zum kostenfreien Reisen für den jeweiligen Tag. Der Erwerb eines Fahrscheines ist nicht erforderlich.

Da steht nichts von "Fahrkarte" ;-)

eben,
auch da steht nichts dergleichen.

Hallo,

eben doch, denn es heißt hier:

"...können Inhaber der GOLD BahnCard 25 jeweils in der Zeit von 00.00 Uhr des Aktionstages bis 3.00 des auf den Aktionstag folgenden Tages Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) innerhalb Deutschlands unentgeltlich gegen Vorlage der GOLD BahnCard 25 ausschließlich in den Zügen der Produktklassen ICE und IC/EC in der jeweiligen Wagenklasse der GOLD BahnCard 25 sowie in den IC Bussen reisen."


s.o.
dort steht nichts dergleichen, dass die GOLD BahnCard 25 als Fahrkarte nach Punkt 2 der BB zu werten sei,
es deutet auch nichts dergleichen hin, im Gegenteil.

Somit ist ein Lounge-Zugang mit Gold BC 25 1. Klasse auch gegeben, egal ob hier eine Fahrkarte vorliegt oder nicht. Die BahnCard ist ja hier schliesslich die Fahrkarte


Die BahnCard ist keine Fahrkarte, sie berechtigt lediglich an den entsprechenden Tagen unentgeltlich Bahn zu fahren - mehr nicht.
Sie unterscheidet sich grundsätzlich elementar von einer Fahrkarte, was so auch direkt aus dem Punkt 2 der BB hervorgeht.

Mit den BahnCard 100 verhält es sich ähnlich,
wobei diese eben auch eine Zugangsberechtigung für die Lounge ist, sie ist aufgeführt in den Nutzungsbestimmungen,
die GOLD BahnCard 25 nicht, s.o.

Wer Inhaber der Gold BahnCard 25 1.Klasse ist, hat auch Zugang zur Lounge, da eine Fahrkarte nicht ausgestellt wird. Die 1.Klasse-Gold-Karte ist an dem entsprechenden Geltungstag (und auch nur an diesem Tag!) als Fahrkarte anzusehen (ein anderes Dokument wird hierzu nicht ausgestellt), und berechtigt daher, da auch die entsprechende Wagenklasse gekauft wurde, zum Lounge-Zugang. An den gewöhnlichen Tagen, muss nach wie vor eine Fahrkarte gelöst werden und somit vorliegen.


Die normalen BahnCards fallen nicht in diese Regelung - was ja auch klar sein dürfte.


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