Hier aber auch nicht: Genau wie bei Prämien-Gutscheinen (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Samstag, 04.01.2014, 13:18 (vor 4488 Tagen) @ Henrik

eben nicht,

denn nach der obigen "Regelung" müssten die BahnCard 100 ebenso in die "Regelung" fallen und auch schön bei jeder Fahrt -genauso wie die GOLD BahnCard 25- abgestempelt werden,
wird sie aber nicht - auch sie ist keine Fahrkarte/Fahrschein, s.o.


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Die GOLD BahnCard 25 ist kein Fahrschein [*] und auch ansonsten ist sie nicht in der Liste aufgeführt,
allein nur mit der einfachen GOLD BahnCard 25 1.Klasse besitzt man folglich keine Legitimation, um Gast in den DB Lounges zu sein.

[*] ergibt sich allein schon aus der Natur der Sache heraus

Mit der Logik dürfte man auch nicht mit den 1.Klasse-Prämien-Freifahrt-Gutscheinen in die Lounges kommen (was ja auch manchmal behauptet wird).
Die 1.Klasse-Prämien-Freifahrt-Gutscheine sind auch keine Fahrkarten. Es steht sogar explizit dabei, dass ein Umtausch des Gutscheines in eine Fahrkarte nicht erfolgt.
Stattdessen steht dort einfach, dass die Prämie/der Gutschein zum Fahren in bestimmten DB-Zügen berechtigt. Also ziemlich analog zur Gold-BC.

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